Foto: Andrew Alberts

Flottwell Zwei

Flottwellstr. 2, 10785 Berlin

Foto: Andrew Alberts

Flottwell Zwei

Preisträger BDA PREIS BERLIN 2012 Auszeichnung
Projekt
Flottwell Zwei
Architekt
Heide & von Beckerath
Bauherr
Flottwellstraße 2 GbR

Das Apartmenthaus setzt in einer städtebaulich bislang undefinierten Umgebung ein klares Zeichen für das Konzept verdichteten Wohnens für gehobene individuelle Ansprüche. Dieses Projekt wurde durch eine privat gegründete Baugruppe entwickelt und reagiert schon in der Planung auf sehr unterschiedliche persönliche Wohnvorstellungen. Mit seinen flachen, aber breit über die Fassade gezogenen Balkonen bildet der Bau eine poröse Grenze zwischen privatem Innenraum und öffentlichem Außenraum. Die Teilung des Gebäudes in zwei bauliche Segmente, die in der Mitte durch das ins Innere verlegte Treppenhaus verknüpft werden, schafft eine interessante Gliederung, die sich auch nach außen durch die verschiedenfarbigen Fassaden und einen leichten Versatz in den Balkonen abbildet. Unterschiedliche Grundrisse für alle Wohnungen und die flexiblen Teilungsmöglichkeiten durch Schiebewände schaffen eine hohe Variationsbreite. Die Einbindung eines teilgewerblich nutzbaren Ateliers im Erdgeschossbereich und die zusätzlichen Flächen, wie der rückwärtige Garten und die Dachterrasse, bieten gemeinschaftliche Nutzungen an. Indem fast alle Wohnungen als Split-Level angelegt sind, die sich nach hinten oder nach vorne aufteilen, ergibt sich durch die Verzahnung der Einheiten im Inneren eine komplexe Raumstruktur. Die durch die Tiefe des Baukörpers gesteckten Wohnungen wirken dabei auch bei kleiner Fläche großzügig. Der Bau zeigt sich in seiner Raumaufteilung und seinen Details als ebenso anspruchsvoll wie individuell, er nimmt den Typus des klassischen Berliner Mietshauses mit Balkon auf und übersetzt ihn auf die gewandelten Ansprüche der urbanen Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Trotz der zeitgemäßen Gestaltung der Fassade mit wandhohen Fenstern, die seine Individualität prägen, bleibt das Apartmenthaus ein Bekenntnis zu einer harmonischen städtischen Gesamtform.